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ARBEITSBÜHNEN

Diese Seite soll Ihnen einen Überblick über die unterschiedlichen Typen von Arbeitsbühnen geben.

Sollten Sie Fragen haben, stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.
Rufen Sie uns an, oder vereinbaren Sie mit uns ein unverbindliches Beratungsgespräch.

Personenlift
Personenlifte
Personenlifte sind kleine und leichte Arbeitsbühnen – in der Regel für 1-2 Personen, welche häufig in Turnhallen, Verwaltungsgebäuden, Einkaufszentren usw. eingesetzt werden.
Diese gibt es in Ausführungen:
– mit Ausleger
– ohne Ausleger
– mit Fahrantrieb
– mit ausfahrbarem Personenkorb
Teleskop-Mastbühnen
Teleskop-Mastbühnen sind kompakte Arbeitsbühnen mit einem Senkrecht-Mastsystem für eingeschränkte Platzverhältnisse z.B. in engen Gängen oder zwischen Maschinen.

 

Mastbühne
Gelenk-Mastbühne
Teleskop-Mastbühnen mit Gelenkarm
Der positiv und negativ bewegliche Korbarm ermöglicht bei dieser Version eine noch bessere Zugäglichkeit zum Arbeitsort und eine seitliche Reichweite von bis zu 3 Meter.
Scherenbühnen
Scherenbühnen sind die Arbeitstiere unter den Arbeitsbühnen – ob klein und wendig mit Elektroantrieb für den Inneneinsatz oder mit extra großer Arbeitsplattform, sowie Diesel- und Allradantrieb – Scherenbühnen gibt es für jeden Einsatzzweck.
Scherenbühne
Gelenk-Teleskopbühne
Gelenkbühnen
Gelenkbühnen werden eingesetzt, um seitliche Hindernisse zu überwinden. Durch die Gelenke sind diese Maschinen äußerst flexibel einsetzbar. Je nach Modell sind diese Arbeitsbühnen sowohl für den Außen-, als auch für den Inneneinsatz geeignet.
Teleskopbühnen
Teleskopbühnen kommen immer dann zum Einsatz, wenn große Höhen und seitliche Reichweiten gefragt sind. Diese Arbeitsbühnen gibt es mit Elektro, Diesel, oder Bi-Energy Antrieb sowie Allrad-Antrieb. Dadurch sind sie für jedes Terrain geschaffen.
Teleskopbühne (freigestellt)
Anhängerbühne
Anhängerbühnen
Anhänger-Arbeitsbühnen sind als Gelenkbühnen oder Teleskopbühnen erhältlich. Die Fahrgestelle sind für den Betrieb im Straßenverkehr zugelassen und lassen sich ganz einfach wie ein normaler Anhänger hinter ein geeignetes Zugfahrzeug anhängen. Diese Arbeitsbühnen gibt es sowohl mit Elektro-, als auch mit Batterieantrieb.
Kettenantrieb
TrackDrive Arbeitsbühnen bieten bessere Traktion und Steigfähigkeit als Alternativen und können auf Gefällen betrieben werden, wodurch sie bei Arbeiten auf unebenen oder unfertigen Oberflächen bedeutende Vorteile geben.
Teleskopbühne (freigestellt)
Der Begriff  „Arbeitsbühnen“ steht als Sammelbegriff für eine große Anzahl von sehr unterschiedlichen Maschinentypen.
Hier finden Sie Informationen zu den unterschiedlichsten Typen von Arbeitsbühnen – auch Hubbühnen oder Hubarbeitsbühnen genannt.
Den Hauptbereich bilden die „selbstfahrenden Arbeitsbühnen“.
Hierzu gehören PersonenlifteMast-Arbeitsbühnen,  Scheren-Arbeitsbühnen, Gelenk-Arbeitsbühnen, Teleskop-Arbeitsbühnen und div. Spezialgeräte.
Personenlifte sind kleine und leichte Arbeitsbühnen – in der Regel für 1-2 Personen, welche häufig in Turnhallen, Verwaltungsgebäuden, Einkaufszentren usw. eingesetzt werden. Sie sind nicht selbstfahrend und müssen von Hand verschoben werden. Sie sind auf geringes Eigengewicht konzipiert und müssen daher mit Auslegern gesichert werden.
Mast-Arbeitsbühnen sind durch die kompakte Bauweise speziell für enge Arbeitsbereiche interessant. Es gibt hier auch Modelle mit Plattformausschub, Korbarm für seitliche Reichweite und mit über 300° Drehung ohne seitlichen Überhang des Fahrwerkes.     
Scheren-Arbeitsbühnen sind die Arbeitstiere unter den Arbeitsbühnen – ob klein und wendig mit Elektroantrieb für den Inneneinsatz oder mit extra großer Arbeitsplattform, sowie Diesel- und Allradantrieb – Scherenbühnen gibt es für jeden Einsatzzweck.
Gelenk-Arbeitsbühnen werden eingesetzt, um seitliche Hindernisse zu überwinden. Durch die Gelenke sind diese Maschinen äußerst flexibel einsetzbar. Je nach Modell sind diese Arbeitsbühnen sowohl für den Außen-, als auch für den Inneneinsatz geeignet.
Teleskop-Arbeitsbühnen sind für große Höhen und besonders für große seitliche Reichweiten ausgelegt
Anhängerbühnen haben dagegen eine Deichsel und müssen von einem entsprechenden Fahrzeug gezogen werden.

 

Wichtig für Bedienpersonal und Arbeitgeber:
Für Betrieb und Bedienung einer Hebebühne gelten die Berufsgenossenschaftlichen Regeln für das Betreiben von Hebebühnen (BGR 500, Kap. 2.10). Diese stellen ganz konkrete Anforderungen an das Bedienpersonal und den Arbeitgeber.
·         Die Benutzer müssen das 18. Lebensjahr vollendet haben
·         Lt. Betriebssicherheitsverordnung ist es gesetzlich erforderlich, für die Bedienung einer Arbeitsbühne unterwiesen zu sein. 
·         Der Arbeitgeber muss dafür sorgen, dass das Bedienpersonal im erforderlichen Umfang geschult und unterwiesen wurde! Eine  Einweisung  in die Bedienung der Arbeitsbühne (wie bei der Übergabe von Mietgeräten üblich) reicht nicht aus um als Schulung angesehen zu werden.
·         Die Befähigung zum Bedienen muss gegenüber dem Unternehmer (Arbeitgeber) nachgewiesen werden.
·         Die Benutzer müssen vom Unternehmer (Arbeitgeber) ausdrücklich und schriftlich zum Bedienen von Arbeitsbühnen beauftragt werden.

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