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Rollgerüst

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Rollgerüst – für den sicheren Aufstieg.

Ein Rollgerüst sollten Sie immer dann vorziehen, wenn eine Leiter keine ausreichende Sicherheit gewährleistet – zum Beispiel, wenn Arbeiten länger andauern, in größeren Höhen stattfinden, im Team ausgeführt werden müssen oder eine große Arbeitsfläche für Personen und Material benötigt wird.

Rollgerüste aus Aluminium gibt es für die unterschiedlichsten Einsatzbereiche – leicht zu transportieren sowie schnell und einfach ohne Werkzeug aufzubauen.

Rollgerüste lassen sich für eine Vielzahl von unterschiedlichen Arbeiten einsetzen. Sie sind ganz darauf ausgerichtet, auch schwierige Arbeiten leicht zu machen.

Mit unterschiedlichen Plattformmaßen bieten sie einen komfortablen, sicheren Arbeitsplatz – bei Bedarf auch für mehrere Personen gleichzeitig.

Was bedeutet der Begriff „Rollgerüst“?

Rollgerüst“ ist wohl der gebräuchlichste Begriff. Viele kennen weitere Bezeichnungen wie: Fahrgerüst, Arbeitsbühne, Leichtgerüst, Zimmergerüst oder Mobilgerüst.

Die offizielle Bezeichnung lt. DIN EN 1004  lautet aber „fahrbares Gerüst und fahrbare Arbeitsbühne“.

Die Unterschiede werden nachstehend erklärt,

In der Praxis wird der Begriff „ fahrbare Arbeitsbühnen“ allerdings als gängiger Begriff für selbstfahrende Arbeitsbühnen (Scherenbühnen, Teleskopbühnen, etc.) verwendet.

Wir sprechen hiermit also ausschließlich über „ fahrbare Arbeitsbühnen“ im Sinne von Rollgerüsten / Fahrgerüsten.

Begriffsbestimmung nach nach DIN EN 1004

Kleingerüste sind gerüstähnliche Konstruktionen mit mehr als 1,00 m Standhöhe, die aus einer Gerüstlage mit unveränderlicher Länge und Breite bestehen und freistehend als Schnellbaugerüste benutzt werden können.

 

Fahrbare Gerüste sind Gerüste nach DIN EN 1004 – aus Bauteilen eines Systemgerüstes erstellte Arbeitsgerüste die auf Fahrrollen stehen und verfahren werden können. Sie sind Hilfskonstruktionen mit veränderlichen Längen oder Breiten der Belagflächen. Fahrbare Gerüste können z.B. erstellt werden aus Gerüstrohren und Kupplungen, Systemgerüsten und Bockgerüsten.

Eine „fahrbare Arbeitsbühne“ ist klar nach der DIN EN 1004 ( zuvor DIN EN 4422-1 und HD 1004 ) definiert. Sie werden aus vorgefertigten (systemabhängigen) Bauteilen errichtet. Sie sind verfahrbare Arbeitsplätze mit unveränderlichen Längen und Breiten der Belagflächen und können immer nur in denselben fabrikmäßig vorgegebenen Abmessungen verwendet werden:

  • mit einer Standhöhe von 2,5 m bis 12 m (innerhalb von Gebäuden) und 2,5 m bis 8 m (außerhalb von Gebäuden)

  • denen als Gesamtkonstruktion eine Aufbau- und Verwendungsanleitung des Herstellers zugrunde liegt

  • die von Hand auf fester, ebener Aufstellfläche verfahren werden können

  • die planmäßige Maße aufweisen

  • freistehend benutzt werden können

  • die eine oder mehrere Belagflächen und

  • mindestens vier Fahrrollen haben

Einsatzmöglichkeiten für Rollgerüste

Rollgerüste aus Aluminium gibt es für die unterschiedlichsten Einsatzbereiche – leicht zu transportieren sowie schnell und einfach ohne Werkzeug aufzubauen.

Rollgerüste – für Arbeiten von Fassade bis Dach, für Innen- und Außenbereich, sowohl für private, gewerbliche oder auch industriellen Projekte.

Mit einem Rollgerüst entscheiden Sie sich für eine Alternative, die überall sinnvoll ist, wo es auf Sicherheit und eine höhere Mobilität ankommt oder auch das Aufstellen eines herkömmlichen Standgerüstes zu kompliziert wäre.

 

Vorteile eines Rollgerüstes

Mit dem Fahrgerüst entscheiden Sie sich für den idealen Mittelweg zwischen Flexibilität im Arbeitsalltag, höchste Bewegungsfreiheit und Sicherheit bei allen Außenarbeiten. Zu den wichtigsten Vorteilen des speziellen Gerüstes zählen:

  • mehr Sicherheit und Flexibilität

  • individuell nach den jeweiligen Bedürfnissen zusammenstellbar

  • robust und strapazierfähig über Jahre

  • geringes Eigengewicht der einzelnen Komponenten

  • einfacher Auf- und Abbau ohne zusätzliches Werkzeug

  • für Arbeitshöhen bis 14 m erhältlich

  • große Arbeitsflächen für mehrere Personen möglich

  • TÜV-geprüfte Qualität und Sicherheit

Anwendungsgebiete Innen:

  • Malerarbeiten, auch in Treppenhäusern oder bei sehr hohen Räumen

  • Installation von Lampen, wechseln von Leuchtmitteln

  • Elektroinstallation

Anwendungsgebiete Außen:

  • Malerarbeiten an der Hausfassade

  • Verputzen von Fassaden

  • Anbringen von Wärmedämm-Systemen

  • Spenglerarbeiten (z. B. an Dachrinnen)

  • Reinigungsarbeiten (Dachrinne, Dachziegel)

  • Setzen von Fenstern

  • Rückschnitt von Bäumen oder Hecken

  • Aufbau von Spieltürmen

  • und vieles mehr

Einsatzorte

  • Industriehallen

  • Turnhallen

  • Schulen

  • Bürogebäude

  • Krankenhäuser

  • Flughäfen

Rollgerüst - Aufbau - und Verwendungsanleitung

Rollgerüste entsprechen der EN 1004 – d.h.:

  • die Verwendung ist in allseitig geschlossenen Räumen auf 12,00 m und im Freien auf 8,00 m Plattformhöhe begrenzt

  • der Gerüstgruppe III – danach beträgt die zulässige Belastung 2,0 kN/m2

  • Eine nicht bestimmungsgemäße Verwendung ist verboten.

Leichtmetall Rollgerüste (Fahrgerüste) sind weitgehend wartungsfrei. Achten Sie auf die Gängigkeit der Rollen und die Wirksamkeit der Bremsen. Überprüfen Sie die Einrastklauen, die Schnellverschlüsse und deren Sicherung an den Streben und Plattformen.

Es wird keine Gewähr übernommen für Personen- und Sachschäden bei:

  • Nicht bestimmungsgemäßer Verwendung.

  • Unsachgemäß durchgeführten Reparaturen.

  • Verwendung von anderen als Original-Ersatzteilen.

  • Gebrauch des Gerüstes mit defekten oder nicht funktionssicheren Bauteilen.

  • Nicht ausreichend qualifiziertem Montage- und Nutzerpersonal.

  • Eigenmächtigen baulichen Veränderungen

  • Katastrophenfällen auf Grund von Fremdkörpereinwirkung oder höherer Gewalt.

Zu Ihrer Sicherheit:

  • Der Betreiber hat in eigener Verantwortung dafür zu sorgen, dass die Sicherheitsbestimmungen eingehalten werden und eine bestimmungsgemäße Verwendung gewährleistet ist.

  • Der für die Gerüstbauarbeiten (Auf-, Um- und Abbau) Verantwortliche hat dafür zu sorgen, dass alle Arbeiten von Personen mit ausreichenden Fachkenntnissen beaufsichtigt oder ausgeführt werden, um eine ordnungsgemäße und sichere Durchführung zu gewährleisten. Bitte beachten Sie darüber hinaus die jeweiligen Gesetze, Normen und Vorschriften, auch die berufsgenossenschaftlichen Vorschriften Ihres Landes!

Einsatz in der Nähe elektrischer Anlagen/Freileitungen:

In der Nähe von bzw. an ungeschützten elektrischen Anlagen Gerüst nur aufbauen und benutzen, wenn:

  • Die Anlage freigeschaltet ist.

  • Die Anlage gegen Wiedereinschalten gesichert wurde.

  • Die Anlage auf Spannungsfreiheit überprüft wurde.

  • Die Anlage mittels Erdungsschiene kurzgeschlossen wurde.

  • Benachbarte spannungsführende Teile gegen Berühren gesichert wurden.

  • Bei Aufbau bzw. Benutzung in der Nähe von elektrischen Freileitungen ausreichenden Sicherheitsabstand einhalten:

Nennspannung

Schutzabstand

bis 1 kV

           2 m

über 1 kV bis 110 kV

           3 m

über 110 kV bis 220 kV

           4 m

über 220 kV bis 380 kV

           5 m

bei unbekannter Netzspannung

           5 m

Sicherheitsabstände nach DIN 75 105NDE 0105-1
Können Sicherheitsabstände nicht eingehalten werden, sind die Freileitungen in Absprache mit den Betreibern frei zuschalten und gegen Wiedereinschalten zu sichern (weitere Sicherungsmaßnahmen siehe oben)

 Vor dem Aufbau:

  • Auf ausreichend tragfähigen Aufbauuntergrund achten.

  • Es sind mindestens 2 Personen für den Aufbau notwendig.

  • Das Aufbauen des Rollgerüstes ist nur Lotrecht auf horizontal ebenem, ausreichend tragfähigem Untergrund zulässig. Gegebenenfalls sind Lastverteilende Unterlagen zu verwenden.

  • Die aufsichtsführende Person hat zu prüfen, ob sich Oberleitungen im Verwendungsbereich des Gerüstes befinden. Auf ausreichenden Sicherheitsabstand zu elektrischen Anlagen achten.

 Beim Aufbau:

  • Der Aufbau und die Benutzung von Rollgerüsten darf nur durch Personen erfolgen, die mit der jeweiligen Aufbau- und Verwendungsanleitung vertraut sind.

  • Zum Auf- und Abbau des Gerüstes sind mindestens zwei Personen notwendig. (Gültig für alle Rollgerüste mit Plattformhöhe über 2.50 m)

  • Zulässige Belastung des Rollgerüstes (Gewicht von Personen. Werkzeug, Material) bei gleichmäßig verteilter Last: 2,0 kN/m2.

  • Beim Auf- und Abbau des Rollgerüstes sind im Abstand von 2 m Plattformen oder Gerüstbohlen als Montagehilfe vollflächig auszulegen. Bei Verwendung von Gerüstbohlen müssen diese an jeder Seife 500 mm über das Gerüst herausreichen. Es ist verboten Geländer und Streben als Standplatz zu verwenden auch nicht für Auf- und Abbau.

  • Die erste Plattform darf sich in einer Höhe von maximal 4 m über dem Boden befinden. Der Abstand zwischen den weiteren Plattformen darf höchstens 4 m betragen. Die Plattformen müssen mindestens 1,7 m auseinander sein.

  • Einseitige bzw. Punktbelastungen vermeiden.

  • Wenn festgelegt, sind Verbreiterungstraversen oder Ausleger und Ballast einzubauen.

  • Achten Sie auf gleichmäßige Verteilung der Ballastgewichte.

  • Aufsteck- und Geländerrahmen stets durch Federstecker sichern.

  • Verschlüsse an den Plattformen müssen geschlossen werden.

  • Zur Verankerung nur Zubehörteile des Herstellers verwenden.

  • Wandanker stets an der vorletzten Quersprosse des obersten Aufsteckrahmens befestigen.

  • Ab Plattformhöhe 6.45 m: Befestigung mit 2 Wandabstandshaltern.

  • Bis zum Abschluss der Verankerungsmontage Gerüst gegen Umstürzen sichern.

  • Lenkrollen nach Ausrichten des Gerüstes sichern.

  • Bei nicht tragfähigen Bauwerkswänden (großflächige Verglasungen, Wellplatten etc.) stets auch auf Bauwerksseite Seitenschutz (Geländer, Handlauf und Bordbrett) anbringen.

 Vor Benutzung:

  • Es dürfen nur unbeschädigte und fehlerfreie Originalteile des Gerüstsystems des jeweiligen Herstellers, auf das sich die Prüfbescheinigung bezieht, verwendet werden. Vor der Benutzung der Rollgerüste sind sämtliche Teile auf richtigen Zusammenbau und ihre Funktionsfähigkeit zu überprüfen.

  • Vor der Nutzung des Gerüstes ist die vertikale Ausrichtung des Gerüstes zu prüfen, ggf. zu korrigieren. Weiterhin ist das Gerüst auf ordnungsgemäßen und vollständigen Aufbau zu überprüfen.

  • Alle Lenkrollen durch Niederdrücken der Bremshebel feststellen. Hebel nur zum Rollen des Gerüstes öffnen.

  • Gerüst nur mit vollständigem Seitenschutz (Geländer mit Knieleiste, Handlauf und Bordbrett) einsetzen. Zwischenbühnen, die nicht als Arbeitsplattformen verwendet werden, durch Geländer mit Knieleiste sichern. Vor der Benutzung. nach längeren Arbeitspausen, insbesondere nach Außeneinwirkungen (Sturm, Schneefall, Erschütterungen etc.) Gerüst durch Sichtkontrolle auf Mängel und Vollständigkeit prüfen.

  • Beim Auf- und Abbau des Rollgerüstes sind im Abstand von 2 m Plattformen oder Gerüstbohlen als Montagehilfe vollflächig auszulegen. Bei Verwendung von Gerüstbohlen müssen diese an jeder Seife 500 mm über das Gerüst herausreichen. Es ist verboten Geländer und Streben als Standplatz zu verwenden auch nicht für Auf- und Abbau.

Bei Benutzung:

  • Geeignetes Schuhwerk und Schutzhelm tragen.

  • Nur innerhalb des Gerüstes zur Arbeitsplattform aufsteigen.

  • Keine Hebezeuge an den Gerüsten verwenden.

  • Keine pendelnden Lasten auf dem Gerüst absetzen. Lasten nicht heranziehen.

  • Nicht auf Gerüstbeläge springen oder etwas auf diese abwerfen. Keine Gerüstbauteile abwerfen.

  • Nicht gegen den Seitenschutz stemmen. Nicht an die Handläufe oder darüber hinaus lehnen.

  • Das Überbrücken von Gerüsten zu Gebäuden durch Bohlen usw. ist nicht zulässig. Das Gerüst darf nicht als Treppenturm verwendet werden, um von dort aus auf andere Konstruktionen zu gelangen.

  • Von dem Gerüst nicht in Gebäude oder auf andere Konstruktionen springen bzw. übersteigen.

  • Bei Verwendung im Freien oder in offenen Gebäuden Gerüst bei starken Winden. aufkommendem Sturm (ab Windstärke 6 – das Überschreiten von Windstärke 6 ist an einer spürbaren Hemmung beim Gehen in Gegenwindrichtung festzustellen) und bei Arbeitsende in einen windgeschützten Bereich rollen bzw. gegen Umkippen sichern.

  • Gerüste, die auf Verkehrswegen aufgestellt sind, stets gegen Umstürzen sichern.

  • Es ist verboten, die Plattformhöhe durch Verwendung von Leitern, Kisten oder anderen Vorrichtungen zu vergrößern.

  • Bei der Verwendung der Rollgerüste in Durchgangsgebäuden, an unverkleideten Gebäuden oder Gebäudeecken sind besonders die Windverhältnisse zu beachten, um ein Umkippen des Gerüstes zu vermeiden.

  • Werkzeuge und Materialien dürfen nur nach oben hochgereicht werden. Dabei immer das Gewicht der Werkzeuge und Materialien berücksichtigen, um die Arbeitsplattform nicht zu überlasten. Der Hochgebende darf die Last erst loslassen wenn der Abnehmende die Last sicher in den Händen hält.

  • Werkzeuge und Materiatien müssen so auf der Arbeitsplattform gelagert werden, dass seitlich 20 cm der Arbeitsplattform als Durchgang frei bleiben.

Verfahren der Rollgerüste-Fahrgerüste:

  • Beim Verfahren des Rollgerüstes dürfen sich weder Personen noch Material oder Werkzeug auf der Plattform befinden. Jeder Anprall ist zu vermeiden. Verfahren des Gerüstes nur in Längs oder Diagonalrichtung auf fester, ebener und hindernisfreier Aufstellfläche von Hand. Beim Verfahren darf die normale Schrittgeschwindigkeit nicht überschritten werden

  • Das Verfahren des Gerüstes unter Zuhilfenahme von Fahrzeugen (z. B. Gabelstaplern) ist verboten. Das Gerüst darf weder mit dem Gabelstapler angehoben noch gezogen oder geschoben werden.

  • Die Fläche, auf der das Gerüst verfahren wird, muss dessen Gewicht aufnehmen können.

  • Nur mit normaler Schrittgeschwindigkeit auf ebener Fläche bewegen (Bodengefälle max. 3 Grad).

  • Gerüste nie mit Hilfe von Fahrzeugen bewegen.

Abbau:

  • Für den Abbau sind mindestens 2 Personen notwendig.

  • Der Abbau erfolgt in umgekehrter Reihenfolge. Zum Abbau sind die Hilfsplattformen alle 2 m einzusetzen.

Wartung und Instandhaltung:

Reinigung der Gerüstteile
Das Reinigen kann mit Wasser unter Zusatz eines handelsüblichen Reinigungsmittels erfolgen.

Prüfung an den Gerüstbauteilen:

Alle Bauteile sind auf Verformung. Quetschung. Rißbildung zu überprüfen.  Zusätzlich sind folgende Prüfungen durchzuführen:

Funktion der Schnellverschlüsse prüfen. Plattformbelag auf Rißbildung bzw. auf Ablösen der Holzschichten hin prüfen. Klappe der Plattform auf Gängigkeit prüfen. Bremsen der Lenkrollen auf Funktion prüfen. Verstellspindel auf Gängigkeit prüfen. Beschädigte Bauteile bzw. Bauteile, deren Funktion nicht mehr gewährleistet ist, dürfen nicht mehr benutzt werden und müssen der Benutzung entzogen werden. Diese dürfen erst nach sachkundiger Instandsetzung wieder verwendet werden.

Schmierung von beweglichen Teilen:

Bewegliche Teile wie Schnellverschlüsse, Scharniere, Spindeln, Lenkrollenlager,. mit handelsüblichem Öl schmieren.
Achtung: Das Öl darf nicht auf Trittflächen gelangen, da hierdurch erhöhte Unfallgefahr durch Ausrutschen besteht.

Lagerung von Gerüstbauteilen:

Die Gerüstbauteile müssen vor schädigenden Einflüssen geschützt gelagert werden. Das Lagern der Gerüstbauteile muß so erfolgen. daß eine Beschädigung ausgeschlossen werden kann.
Beim Transport müssen die Gerüstbauteile gegen Anstoßen, Verrutschen sowie Herunterfallen gesichert werden.

Auch das sollten Sie bedenken:

Der Hersteller/Lieferant übernimmt bei entstandenen Schäden durch fehlerhaften Auf-, Um- oder Abbau keinerlei Gewährleistung.

 

Unser Service – auch nach dem Kauf!

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Es gibt sehr viele Anbieter mit einer großen Anzahl unterschiedlicher Gerüsttypen.
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Wir haben über 20 Jahre Erfahrung und beraten Sie gerne unverbindlich vor dem Kauf.
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Weiterhin führen wir die erforderlichen UVV-Prüfungen, sowie anfallende Reparaturen durch.
Wenn Sie Ihr Fahrgerüst gewerblich einsetzen, haben Sie auch die gesetzlichen Vorschriften zu beachten.
Gerne unterbreiten wir Ihnen ein Angebot zur „Unterweisung Ihrer Mitarbeiter“ sowie für ein Seminar zur Ausbildung eines „Sachkundigen“.
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